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Vom Ordnungsamt Philippsburg wurden wir heute darauf hingewiesen das

am 20. Mai 2012 von 06.00 - 12.00 Uhr

wegen einer Veranstaltung

das Tauchen im Brechtsee verboten ist.

Ich bitte dies zu beachten und an alle Interessierten weiterzuleiten.

 

Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals auf das Wintertauchverbot

in den Philippsburger Seen hin.

Das Wintertauchverbot besteht bis einschließlich dem 15. April!

Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch nochmals auf das BW- Wasserrecht hinweisen.

Dieses verbietet unter anderem das Benutzen von Scooter in den Seen.

Jochen Ismer

 

Bei den diesjährigen Ortsmeisterschaften des Schützenvereins konnte der Meistertitel wieder erfolgreich verteidigt werden !

Mit einem deutlichen Abstand von 53 Ringen zu der zweitplatzierten Mannschaft konnte unser Team Heinrich / Torsten / Willi zum vierten Mal in Folge ihre Treffsicherheit beweisen.

 

In der Einzelwertung Herren konnten Heinrich (165 Ringe) und Torsten (160 Ringe) den 2. und 3. Platz belegen.

Das Damenteam (Annette, Heike und Jutta) konnten sich zum Vorjahr mit dem 4. Platz in der Damenwertung deutlich steigern.

Heike konnte in der Einzelwertung  mit 137 Ringen den 1. Platz belegen.

Durch einen weiteren präzisen Schuß konnte Heike auch noch den Titel der Schützenkönigin 2012 erringen.

Auch die zweite Herrenmannschaft (Michael, Uwe und Jochen) konnten unter den 22 teilnehmenden Mannschaften einen beachtlichen 7. Platz belegen.

 

Allen Schützen einen herzlichen Glückwunsch zu den erreichten Platzierungen!

 

Aktualisiert (Sonntag, den 25. März 2012 um 22:04 Uhr)

 

Dies kann relativ schnell zur Wirklichkeit werden!

Die Stadtverwaltung Philippsburg stellt ständige Missachtung der Rechtsverordnung durch Taucher am Brechtsee fest.

Besonders die Missachtung des Ausbildungsverbotes und "wildes" Ein- und Aussteigen außerhalb des Taucheinstiegs  fällt hier auf.

Es gibt nur einen Tauchereinstieg und dieser ist zu nutzen!

Auch werden immer wieder Unterwasserscooter eingesetzt, welche übrigens durch Landesgesetzte in allen öffentlichen Gewässern in Baden-Württemberg verboten sind.

Bei einem Gespräch mit dem Ordnungsamt wurde signalisiert, dass künftig verstärkt Kontrollen mit den entsprechenden Konsequenzen durchgeführt werden.

Fachlich kompetente  Behörden werden das Ordnungsamt dabei unterstützen.

Solange sich die Situation nicht ändert, wird die Instandsetzung des Taucheinstiegs  nicht unbedingt oberste Priorität haben.

Um den Brechtsee als Tauchgewässer zu erhalten, bitten wir Euch die Rechtsverordnung zu beachten und gegebenenfalls auf Uneinsichtige einzuwirken.

Das Ordnungsamt Philippsburg kann  unter 07256 - 87124 oder email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. erreicht werden.

 

P.S.: Als Tauchschüler muss man die Kompetenz des Ausbilders in Frage stellen, wenn er bei der Tauchgangsplanung Regeln und Verbote missachtet.

 
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Soll die Tauchkartenregelung am Brechtsee wieder eingeführt werden?
 
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