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TAUCHEN IN PHILIPPSBURG
zum Thema hat die Stadt Philippsburg die
Rechtsverordnung wie folgt ergänzt:
Als §6 Sporttauchen wird neu
hinzugefügt:
- Das Tauchen mit technischem Gerät ist nur vom
16. April bis 14. Dezember eines jeden Jahres und nur von
Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zugelassen.
- Innerhalb der gemäß Abs.1 zugelassenen Zeiten
ist Tauchen an Freitagen, Samstagen, Sonntagen sowie an gesetzlichen
Feiertagen nur mit einer durch die Ortspolizeibehörde oder einer von
dieser beauftragten Stelle ausgestellten Tages-Tauchgenehmigung
zulässig. Für die Ausstellung der Genehmigung wird eine
Verwaltungsgebühr von 5 Euro erhoben. Anträge auf Erteilung einer
Tauchgenehmigung sind mindestens eine Woche vorher mit den beim
Bürgermeisteramt oder der Ausgabestelle erhältlichen
Antragsformularen schriftlich zu beantragen.
- Zum Tauchen berechtigt sind darüber hinaus nur
Personen, die im Besitz eines anerkannten Tauchbrevets sind. Es sind
die Sicherheitsregeln des VDST zu beachten.
Hier noch ein paar Auszüge aus den
Ausführungen:
- weitere Einschränkung für kommerzielle Nutzung
(z. B. Tauchschulen)
- Verbot der Kompressorbenutzung an Seen
- Verbot für das Tauchen mit technischem Gerät in
geringerem Abstand als 30 m zu sichtbar ausgelegten Angeln
Ordnungswidrigkeiten:
-... andere als die festgelegten Ein-und
Ausstiegsplätze benutzt.
-... Kraftfahrzeuge außerhalb der gekennzeichneten
Parkplätze
-... Kraftfahrzeuge in der Zeit von 22 bis 7 Uhr
-... Lagerfeuer
-... Harpunen
-... geschützte Bereiche betreten
-... kommerzielle Nutzung der Seen
-... Tarierübungen
-... ohne erforderliche Genehmigung
Die Rechtsverordnung tritt mit dem Tage der
Veröffentlichung in Kraft. (25.3.03)
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