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Manta Divers Philippsburg e.V.
Hans-Thoma Str. 19
76661 Philippsburg
 

 


TAUCHEN IN PHILIPPSBURG


zum Thema hat die Stadt Philippsburg die Rechtsverordnung wie folgt ergänzt:

Als §6 Sporttauchen wird neu hinzugefügt:

  1. Das Tauchen mit technischem Gerät ist nur vom 16. April bis 14. Dezember eines jeden Jahres und nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zugelassen.
     
  2. Innerhalb der gemäß Abs.1 zugelassenen Zeiten ist Tauchen an Freitagen, Samstagen, Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen nur mit einer durch die Ortspolizeibehörde oder einer von dieser beauftragten Stelle ausgestellten Tages-Tauchgenehmigung zulässig. Für die Ausstellung der Genehmigung wird eine Verwaltungsgebühr von 5 Euro erhoben. Anträge auf Erteilung einer Tauchgenehmigung sind mindestens eine Woche vorher mit den beim Bürgermeisteramt oder der Ausgabestelle erhältlichen Antragsformularen schriftlich zu beantragen.
     
  3. Zum Tauchen berechtigt sind darüber hinaus nur Personen, die im Besitz eines anerkannten Tauchbrevets sind. Es sind die Sicherheitsregeln des VDST zu beachten.

Hier noch ein paar Auszüge aus den Ausführungen:

- weitere Einschränkung für kommerzielle Nutzung (z. B. Tauchschulen)

- Verbot der Kompressorbenutzung an Seen

- Verbot für das Tauchen mit technischem Gerät in geringerem Abstand als 30 m zu sichtbar ausgelegten Angeln

Ordnungswidrigkeiten:

-... andere als die festgelegten Ein-und Ausstiegsplätze benutzt.

-... Kraftfahrzeuge außerhalb der gekennzeichneten Parkplätze

-... Kraftfahrzeuge in der Zeit von 22 bis 7 Uhr

-... Lagerfeuer

-... Harpunen

-... geschützte Bereiche betreten

-... kommerzielle Nutzung der Seen

-... Tarierübungen

-... ohne erforderliche Genehmigung

 

Die Rechtsverordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. (25.3.03)