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TAUCHEN IN PHILIPPSBURG NUR MIT TAUCHGENEHMIGUNG
Ab dem 23.05.2003 wird die
Rechtverordnung der Stadt
Philippsburg vom 25.03.2003, welche das Tauchen in den
Philippsburger Seen regelt umgesetzt.
Die ab sofort erhältlichen Tauchgenehmigungen um von
Freitag bis Sonntag oder an Feiertagen in den Seen Baggersee Balkert, Freyersee und Baggersee
Hardtsee-Bruhrain zu tauchen werden von uns im Auftrag der Stadt
erteilt.
Im folgenden findet Ihr die Beschreibung was notwendig ist, um eine
solche Genehmigung zu erhalten, sowie die wichtigsten Auszüge aus der
Rechtsverordnung.
Regeln für das Tauchen in den
oben genannten Seen:
- Das Tauchen mit technischem Gerät ist nur vom
16. April bis 14. Dezember eines jeden Jahres und nur von
Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zugelassen.
- Innerhalb der gemäß Abs.1 zugelassenen Zeiten
ist Tauchen an Freitagen, Samstagen, Sonntagen sowie an gesetzlichen
Feiertagen nur mit einer durch die Ortspolizeibehörde oder einer von
dieser beauftragten Stelle ausgestellten Tages-Tauchgenehmigung
zulässig. Für die Ausstellung der Genehmigung wird eine
Verwaltungsgebühr von 5 Euro erhoben.
- Pro Tag und See werden maximal 10
Tauchgenehmigungen erteilt.
- Zum Tauchen berechtigt sind darüber hinaus nur
Personen, die im Besitz eines anerkannten Tauchbrevets sind. Es sind
die Sicherheitsregeln des VDST zu beachten.
Tauchgenehmigung beantragen:
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Eine Tauchgenehmigung kann per Telefon
jeden Donnerstag von 18 bis 20 Uhr unter der Nummer: (0171)
9107821 beantragt werden.
Dabei solltet Ihr wissen, an welchen See und mit wie vielen Tauchern
Ihr tauchen möchtet. Falls der Donnerstag ein Feiertag ist, kann die
Genehmigung Mittwochs beantragt werden.
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Die Anmeldung sollte dabei spätestens in der Woche vor
dem Wochenende an dem Ihr Tauchen möchtet erfolgen.
Maximal 4 Wochen vor dem Termin ist eine Anmeldung möglich.
- Solltest Du eine Zusage erhalten musst Du uns
eine ausgefüllte Tages-Tauchgenehmigung (siehe weiter unten)
zusammen mit einem ausreichend frankierten und adressierten
Rückumschlag (unbedingt notwendig) und dem Betrag von 5€ pro Taucher
in bar zusenden.
Es muss für jeden Taucher ein Antrag ausgefüllt werden.
Gruppenanträge sind nicht möglich.
- Jeder Taucher ist selbst für das rechtzeitige
Eintreffen des Antrages zusammen mit der Gebühr verantwortlich.
Sollte dies bis spätestens drei Tage vor dem Termin nicht erfolgt
sein, kann die Tauchgenehmigung an einen anderen Taucher vergeben
werden.
- Ihr erhaltet von uns dann eine
Tauchgenehmigung
die sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden muss.
- Die
Genehmigung
beinhaltet keinen Anspruch auf einen kostenlosen Parkplatz.
Download
Tauchgenehmigung - Es gilt nur dieser
Antrag !!!
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